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Neustadt (Wied), 14. Oktober 2015

AGG-Verfahren:
Arbeitsgericht Koblenz weist weitere Klagen ab

  • Klagen einer Produktionsmitarbeiterin und zweier Versandmitarbeiterinnen abgewiesen
  • Ansprüche auf Erstattung von Lohndifferenzen und zusätzliche Entschädigungszahlungen zurückgewiesen

 

Das Arbeitsgericht Koblenz hat heute die Klagen einer BIRKENSTOCK Produktionsmitarbeiterin und zweier Versandmitarbeiterinnen wegen Ungleichbehandlung in den Jahren vor 2013 abgewiesen. Die Klägerinnen hatten Ansprüche wegen Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf Erstattung von Lohndifferenzen sowie zusätzliche Entschädigungszahlungen geltend gemacht. Im Vorfeld der heutigen Verhandlung hatten sich weitere zehn Mitarbeiterinnen bereits außergerichtlich mit BIRKENSTOCK geeinigt und ihre Klagen daraufhin zurückgezogen. In den drei verbliebenen Fällen wies das Gericht die Klagen durch Versäumnisurteile ab. Die Klägerinnen tragen auch die Gerichtskosten des Rechtsstreits. Sie haben die Möglichkeit, Einspruch gegen die Urteile einzulegen. BIRKENSTOCK geht für diesen Fall davon aus, dass die heutigen Entscheidungen dann bestätigt werden.

Die von der Kammer heute verhandelten Verfahren der sog. „dritten Klagewelle“ betreffen Klagen, die erst lange nachdem die ungleichen Löhne beseitigt wurden, erhoben wurden. Zur Erinnerung: Bis Ende 2012 erhielten Männer in der Produktion historisch bedingt teilweise höhere Löhne als Frauen. Das neue Management hatte diesen Missstand im Januar 2013 abgestellt. Den betroffenen Mitarbeiterinnen wurden Ausgleichszahlungen angeboten worden – auch wenn gesetzliche Anspruchsfristen bereits abgelaufen waren. Mit der Mehrzahl der Betroffenen hat sich BIRKENSTOCK zwischenzeitlich außergerichtlich geeinigt.

Bei der juristischen Aufarbeitung der übrigen Fälle geht es vor allem um die Frage, ob die Klägerinnen von den Lohnunterschieden wussten. Das gilt auch für die heute verhandelten Verfahren. BIRKENSTOCK hat stets betont, dass die Lohnunterschiede allgemein bekannt waren. Der Anwalt der Klägerinnen führte dagegen in den Klagen aus, die Belegschaft habe keine Kenntnis von den unterschiedlichen Löhnen gehabt.

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D-53577 Neustadt/Wied

E-Mail: media@birkenstock.com

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