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Neustadt (Wied), 21.Oktober.2014

BIRKENSTOCK erringt klaren Sieg vor Bundesarbeitsgericht

  • Zusatzurlaub für ältere Arbeitnehmer ist keine Diskriminierung 
  • Urteil an Bundesarbeitsgericht hat Präzedenzfall-Charakter 
  • Gericht folgt Argumenten von BIRKENSTOCK

 

Die Gewährung von Zusatzurlaub für ältere Arbeitnehmer ist keine Diskriminierung. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seiner heutigen Grundsatzentscheidung deutlich gemacht. Das Gericht folgte dabei den Argumenten von BIRKENSTOCK. Alle sieben Revisionsverfahren wurden als unbegründet abgewiesen. Zuvor waren die Kläger bereits am Arbeitsgericht Koblenz und dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz gescheitert. Der Komfortschuhhersteller wurde in dem Verfahren von Hogan Lovells, Frankfurt a.M., vertreten.

Anlass für die Verhandlung vor dem BAG waren die Klagen von sieben Mitarbeitern der RSP Rheinische Schuhproduktion GmbH. Das Unternehmen aus dem Konzernverbund der BIRKENSTOCK Group gewährt Mitarbeitern in der Produktion ab dem 58. Lebensjahr 36 Tage Erholungsurlaub pro Jahr. Die Kläger, die selbst 34 Tage Urlaub in Anspruch nehmen können, hielten das für Altersdiskriminierung. Die zwei Tage Zusatzurlaub, die das Unternehmen älteren Beschäftigten freiwillig gewährt, bewerteten sie als Verstoß gegen das Allgemeine Gleichberechtigungsgesetz (AGG) – zu Unrecht, wie das BAG in seinen heutigen Urteilen deutlich machte. Der Forderung nach zwei zusätzlichen Urlaubstagen und mindestens 2.000 EUR Schadensersatz erteilten die Richter eine Abfuhr.

Jochen Gutzy, Pressesprecher der BIRKENSTOCK Group, begrüßt den heutigen Urteilsspruch: „Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist richtig. Körperlich arbeitende, ältere Arbeitnehmer brauchen länger für die Regeneration. Daher gewähren wir Mitarbeitern ab dem 58. Lebensjahr zwei zusätzliche Urlaubstage. Die Regelung soll ältere Arbeitnehmer vor übermäßiger körperlicher Beanspruchung schützen. Zwei Urlaubstage sind dafür angemessen. Mit dieser großzügigen Urlaubsregelung kommen wir unserer Fürsorgepflicht gegenüber unseren Mitarbeitern nach, die meist über viele Jahre, wenn nicht gar Jahrzehnte hinweg für uns arbeiten.“

Pressekontakt

Birkenstock GmbH & Co. KG
Corporate Communications

BIRKENSTOCK Campus
D-53577 Neustadt/Wied

E-Mail: media@birkenstock.com

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