DAS BEZIRKSGERICHT VON GELDERLAND MIT SITZ IN ARNHEM, NIEDERLANDE, HAT HEUTE IN EINEM WEGWEISENDEN URHEBERRECHTSVERFAHREN ÜBER NACHAHMUNGEN (LOOKALIKES) DER SANDALEN-KLASSIKER VON BIRKENSTOCK ZUGUNSTEN DES TRADITIONSUNTERNEHMENS ENTSCHIEDEN UND LIDL ZUR UNTERLASSUNG VERURTEILT.
Gemäß dem Urteil ist es Lidl untersagt, nicht autorisierte Kopien der ikonischen BIRKENSTOCK-Modelle „Arizona“, „Madrid“, „Gizeh“, „Boston“ und „Florida“ zu verkaufen. Es stellte fest, dass alle streitgegenständlichen Sandalen von Lidl das Urheberrecht am Fußbett der BIRKENSTOCK-Sandalen verletzen.
Das Gericht hat folgende Anordnungen getroffen:
· Lidl muss den Verkauf aller rechtsverletzenden Sandalen in den Niederlanden einstellen, andernfalls wird ein Ordnungsgeld von 5.000 € verhängt;
· Lidl muss eine detaillierte Aufstellung vorlegen, aus der die Verkaufszahlen und Bestellungen der betreffenden Nachahmungen hervorgehen;
· Lidl muss BIRKENSTOCK den entstandenen Schaden ersetzen, wobei die Höhe des Schadensersatzes in einem gesonderten Verfahren festgesetzt wird; und
· Lidl muss BIRKENSTOCK die Prozesskosten erstatten, deren Höhe ebenfalls in einem gesonderten Verfahren festgesetzt wird.
Dies ist bereits das zweite Mal, dass ein niederländisches Gericht zu einer anderen Schlussfolgerung gelangt als der Bundesgerichtshof (BGH), der im vergangenen Jahr den urheberrechtlichen Schutz für BIRKENSTOCK-Sandalen verneint hatte.
Am 12. November 2025 verurteilte das Bezirksgericht Midden-Nederland den Schuhhändler Scapino dazu, den Verkauf einiger BIRKENSTOCK-Nachahmungen einzustellen. Gegen dieses Urteil wurde Berufung eingelegt.
Kurz darauf, am 4. Dezember 2025, bestätigte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in seinem Urteil in den Rechtssachen „Mio“ und „konektra“, dass Produkte des gewerblichen Designs, wie beispielsweise die ikonischen BIRKENSTOCK-Sandalen, urheberrechtlichen Schutz genießen können, wenn sie Ausdruck der eigenen geistigen Schöpfung des Urhebers sind und freie und kreative Entscheidungen widerspiegeln.
Das heutige Urteil des Gerichts in Arnheim ist eine Entscheidung in erster Instanz und kann noch angefochten werden. BIRKENSTOCK wird seine Rechte weiterhin energisch verteidigen und alle verfügbaren rechtlichen Mittel einsetzen, um Nachahmungen seiner ikonischen Produkte zu bekämpfen.
Zum Schutz seiner Handelspartner und Verbraucher wird BIRKENSTOCK weiterhin entschlossen gegen Nachahmer vorgehen, die versuchen, von den kreativen Ideen und Innovationen des Unternehmens zu profitieren.
